Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Ein Kind kann von der Kindesmutter, auch wenn diese gegenüber dem Kind schlecht über den Kindesvater spricht, nicht von der Kindesmutter getrennt werden, damit sich der Kontakt zum Kindesvater verbessern kann.
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 27.12.2018
Ein Sachbearbeiterwechsel kann nicht gefordert werden, wenn der betreffende Mitarbeiter keine entscheidenden Tätigkeiten erledigt.
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 12.12.2018
Verschenkt ein Schenker maßgebliche Vermögensgegenstände und ist er anschließend nicht in der Lage, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten und die ihm seinen Verwandten, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner oder seinem früheren Ehegatten oder Lebenspartner gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht zu erfüllen, kann er von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenkes fordern.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.11.2018
Eine Unterbringung bei Pflegeeltern muss im Einzelfall auch dann ermöglicht werden, wenn ein Verwandter bereit ist, die Vormundschaft und Betreuung für ein Kind zu übernehmen, wenn dem Wohl eines Kindes damit besser gedient ist.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.11.2018
Ein Gericht ist nicht zur Genehmigung des Abbruchs einer lebenserhaltenden Maßnahme berufen, sondern hat die eigene Entscheidung der Betroffenen zu akzeptieren und ein Negativattest zu erteilen, wenn der Betroffene eine wirksame Patientenverfügung erstellt hat.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.11.2018
Können sich Eltern in einer einzelnen Angelegenheit der elterlichen Sorge, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen, so kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen.
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 14.11.2018
Wird die eigene Ehefrau pflegebedürftig und muss in einem Heim untergebracht werden, so hat die Pflegebedürftige keinen Anspruch auf Pflegegeld, wenn der Ehemann der Pflegebedürftigen ein Eigenheim besitzt und dieses für die Pflegekosten aufwenden kann.
Oberverwaltungsgericht NRW, Urteil vom 09.11.2018
In einem einstweiligen Anordnungsverfahren sind die Erfolgsaussichten des eingelegten Rechtsmittels gegen die drohenden Nachteile gegenüber dem Rechtsbeschwerdeführer gegeneinander abzuwägen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 31.10.2018
In der Regel wohnt das Kind bei der Trennung der Eltern bei einem der Elternteile und übt mit dem anderen Elternteil lediglich regelmäßigen Umgang aus.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 16.10.2018
Unterhaltsvorschussleistungen sind ebenso wie Sozialhilfeleistungen keine rentengleichen wirtschaftlichen Dauerleistungen mit Versorgungscharakter.
Oberverwaltungsgericht Rheinland Pfalz, Urteil vom 24.09.2018
 
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