Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Bei der Berechnung eines Anspruchs auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe können Kreditraten für einen Pkw, der nicht beruflich genutzt wird, auch dann vom einzusetzenden Einkommen abzugsfähig sein, wenn der Antragssteller nachweist, dass er auf einen Pkw aufgrund einer Gehbehinderung angewiesen ist.
Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 29.01.2013
Die Festsetzung von Unterhalt im vereinfachten Verfahren ist unzulässig, wenn die Angaben in dem gestellten Antrag nicht der Wahrheit entsprechen und der wirklich zugrunde liegende Sachverhalt die Festsetzung von Unterhalt im vereinfachten Verfahren nicht rechtfertigt.
Oberlandesgericht Jena , Urteil vom 28.01.2013
Eine nachträgliche Verkürzung der eheakzessorischen Aufenthaltserlaubnis ist zulässig, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft aufgelöst wird und der deutsche Ehemann aus der gemeinsamen Wohnung auszieht.
Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 21.01.2013
Eine Anrechnung eines fiktiven Einkommens ist bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden auch bei einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit in der Regel nicht mit der Begründung einer zumutbaren Nebentätigkeit vorzunehmen.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 17.01.2013
Bei der Beurteilung, ob die Übertragung eines Grundstücks durch einen Ehegatten sein Vermögen im Ganzen betrifft, ist ein von ihm vorbehaltenes dingliches Wohnungsrecht als ihm verbliebenes Vermögen zu berücksichtigen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.01.2013
Wird ein aus dem Ausland stammender Ehegatte im Zusammenhang mit seiner Eheschließung in Deutschland ansässig und hätte er ohne die Ehe sein Heimatland nicht verlassen, bestimmt sich sein angemessener Lebensbedarf nach den Erwerbs- und Verdienstmöglichkeiten, die sich ihm bei einem Verbleib in seinem Heimatland heute geboten hätten.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.01.2013
Nach einer Trennung sind Fahrtkosten zur Arbeit auch dann voll berücksichtigungsfähig, wenn der ehemalige Lebenspartner zu seiner neuen Lebensgefährtin zieht und sich dadurch die Fahrtstrecke verlängert.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 10.01.2013
Wird in einem Gewaltschutzverfahren ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt und wird dieser dabei unter die Bedingung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe gestellt, so ist gegen die Ablehnung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe aufgrund mangelnder Erfolgsaussicht die Beschwerde auch dann statthaft, wenn die Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe ohne mündliche Verhandlung erging.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 07.01.2013
Eine unberechtigte Strafanzeige zulasten eines Unterhaltsverpflichteten durch den Unterhaltsberechtigten kann zu einer Verwirkung von Trennungsunterhaltansprüchen führen.
Oberlandesgericht Schleswig, Urteil vom 21.12.2012
Aufgrund der Gefahr für Leib und Leben der Kindsmutter verweigerte das Bundesverfassungsgericht einem rechtsradikalen Aktivisten das Umgangsrecht mit seinen Kindern.
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 13.12.2012
 
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