Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Der Einsatz eines aus Glossar!sub_soziale_Ausgleichsleistungen sozialen Ausgleichsleistungen angesparten Vermögens für die Vergütung des Berufsbetreuers stellt für den Betreuten eine Härte dar.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.11.2014
Gerichts- und Anwaltskosten eines Scheidungsprozesses sind weiterhin steuerlich abzugsfähig, wohingegen Kosten einer geschlossenen Scheidungsfolgenvereinbarung nicht berücksichtigt werden.
Finanzgericht Münster, Urteil vom 21.11.2014
Ein Leistungsantrag auf Unterhalt ist nur dann zulässig, wenn kein Abänderungsantrag zu erheben ist.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.11.2014
Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts müssen Bahnkosten, welche einem Leistungsberechtigten in Ausübung des Umgangsrechtes mit ihrem Kind entstehen, nur in der Höhe des günstigsten Bahntickets übernommen werden.
Bundessozialgericht, Urteil vom 18.11.2014
Ehegatten haben darzulegen und zu beweisen, dass eine Vermögensminderung nicht auf so genannte illoyale Handlungen zurückzuführen ist, wenn das Endvermögen geringer ist als das Vermögen, das bei der Auskunft zum Trennungszeitpunkt angegeben wurde.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.11.2014
Mit der Frage, wo das Kindergeld beantragt werden muss, wenn Wohn- und Beschäftigungsort in zwei verschiedenen EU-Staaten liegen, hat sich jüngst der EUGH befasst.
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 06.11.2014
Der Vorsorgebevollmächtigte ist nicht berechtigt, im eigenen Namen gegen einen die Betreuung anordnenden Beschluss Beschwerde einzulegen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.11.2014
Die von einem Elternteil geleistete Kinderbetreuung im Rahmen eines Wechselmodells kann nicht zur Befreiung von der Barunterhaltspflicht führen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.11.2014
Auch bei getrenntlebenden, verheirateten und gemeinsam sorgeberechtigten Eltern ist eine Vertretung des Kindes durch das Jugendamt als Beistand zur gerichtlichen Geltendmachung von Kindesunterhalt zulässig.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.10.2014
Teilauskünfte eines Ehegatten über seine unterhaltsrechtlich relevanten Einkünfte führen nicht zu einer teilweisen Erfüllung des Auskunftsanspruchs, solange nicht auch die übrigen Teilauskünfte nebst einer Erklärung des Auskunftsschuldners vorliegen, dass diese in ihrer Gesamtheit den Auskunftsanspruch vollständig erfüllen sollen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.10.2014
 
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