Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Unterlässt ein Bauunternehmer die vertraglich vereinbarte Prüfung des Bauuntergrundes im Hinblick auf seine Tragfähigkeit und verschweigt er dies dem Bauherrn, so haftet er für alle in der Folge entstehenden Schäden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.03.2012
Wer eine Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung erwirbt schuldet dem Mieter die Kaution.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.03.2012
Bei Bordellen handelt es sich nicht um eine Vergnügungsstätte, sondern um einen Gewerbebetrieb, weshalb es als solcher auch in einem Gewerbegebiet betrieben werden darf.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 05.03.2012
Bei der Frage der Mietminderung aufgrund von Ruhestörungen ist auch bei der Vermietung an Feriengäste innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft maßgeblich, inwieweit bei der Vermietung einer Wohnung an Feriengäste Beeinträchtigungen entstehen, die über das unvermeidliche Maß einer Ruhestörung hinausgehen, welche bei einem geordnetem Zusammenleben entsteht.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.02.2012
Beeinträchtigt der Pflanzenbestand auf dem eigenen Grundstück den Nachbarn in einem erheblichen Maße, müssen diese gestutzt werden.
Amtsgericht München, Urteil vom 28.02.2012
Mietschulden für eine Garage und dem Vermieter entstandene Prozess- und Anwaltskosten werden nicht durch das Jobcenter übernommen.
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 20.02.2012
Beseitigt ein Subunternehmer einen Baumangel, für den weder er noch der Auftraggeber verantwortlich sind, so steht ihm unter Umständen keine Vergütung zu.
Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 15.02.2012
Nachträglich vorgenommene Vereinbarungen in einem Vertrag, die die ursprünglich vereinbarte Hauptleistung nachträglich abändern, sind hinsichtlich der Prüfung der Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäftes, insbesondere mit Blick auf ein Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung, zu berücksichtigen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.02.2012
Die Wohnungseigentümergemeinschaft hafte nicht für eine schuldhafte Pflichtverletzung der Verwalterin.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.02.2012
Die Errichtung eines Krematoriums mit Abschiedsraum in einem Gewerbegebiet steht im Widerspruch zu der Zweckbestimmung des selbigen und ist damit unzulässig.
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 02.02.2012
 
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