Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

Themengebiete

Kontakt
Föhr Emrich Fachanwälte
Karlstraße 3
88045 Friedrichshafen
 
07541-9532-0
 
info@foehremrich.de

Anfang | << | 57 58 59 60 61 [62] 63 64 65 66 67

Ein Mietvertrag, der mit dem später ausziehenden Ehepartner abgeschlossen wurde, kann konkludent auf den anderen Ehepartner übergehen, falls er nicht mit auszieht.
Schlägt ein Auftraggeber ein bestimmtes Bauverfahren oder einen Werkstoff vor, übernimmt er allein dadurch noch nicht das Risiko mangelhafter Leistungen.
Pflanzt ein Mieter auf einem gemieteten Grundstück Bäume und Sträucher nicht nur zu vorübergehenden Zwecken an, verliert er sein Eigentum an den Pflanzen.
Bei einer einseitigen Mieterhöhung kann der Mieter auch noch nach Monaten, in denen er die erhöhte Miete gezahlt hat, die Erhöhungsbeträge zurück verlangen.
Die so genannte Bauherren-Klausel in der Privathaftpflicht schließt nur Unfälle aus, die unmittelbar in der Bauphase eintreten.
Der Anschluss einer Mietwohnung an das Breitbandkabelnetz ist keine Luxusmodernisierung, für die der Vermieter die Zustimmung des Mieters braucht.
Zieht ein Mieter in eine unrenovierte Wohnung ein, muss er neben der Anfangsrenovierung nicht auch noch für Schönheitsreparaturen aufkommen.
Seit dem 1. Juni 2005 gelten auch für die meisten Mieter mit Altmietverträgen die kürzeren Kündigungsfristen der Mietrechtsreform von 2001.
Befindet sich der Mieter mit mehreren Mietzahlungen im Verzug, genügt für die Kündigung eine kurze Begründung. Eine ordentliche Kündigung bleibt grundsätzlich auch bei einer Nachzahlung wirksam.
Der Mieter einer Altbauwohnung kann vom Vermieter verlangen, dass die Wohnung gewissen Mindestanforderungen genügt.
 
fhfn-fdhf 2024-04-16 wid-87 drtm-bns 2024-04-16