Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Eine Gebäudeversicherung darf die Schadensregulierung nicht verweigern, weil eine Herdplatte versehentlich eingeschaltet war und der Backofen für einen kurzen Zeitraum unbeaufsichtigt betrieben wurde.
Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 11.11.2013
Der BGH hat entschieden, dass die Wände eines Mietobjektes bei Beendigung des Mietverhältnisses in neutralen Farben gestrichen sein müssen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.11.2013
Im hier vorliegenden Fall, ließ ein Vermieter einen Keller räumen, da er davon aus ging, dass dieser seitens der Mieter nicht mehr genutzt werde.
Amstgericht Hannover, Urteil vom 06.11.2013
Ein Mieter kann die Mietzahlungen um 24 % absenken, wenn sich die Fensterfläche der Wohnung aufgrund einer Fassadensanierung um 29 % verringert.
Landegericht Berlin, Urteil vom 06.11.2013
Wird das Datum zur Zahlung der Miete geändert, so handelt es sich hierbei um eine wesentliche Änderung des Mietvertrages, die unbedingt nach § 550 BGB der Schriftform bedarf.
Kammergericht, Urteil vom 28.10.2013
Beruft ein Verwalter die Wohnungseigentümergemeinschaft zu einer Versammlung ein, muss gewährleistet sein, dass jeder Eigentümer von seinem Teilnahmerecht Gebrauch machen kann.
Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 25.10.2013
Der Bundesgerichtshof stellt in seinem erst kürzlich ergangenen Urteil klar, dass Wohnungstüren kein Sondereigentum des jeweiligen Wohnungseigentümers darstellen, sondern im Eigentum aller Eigentümer stehen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.10.2013
Erwirbt ein Käufer ein Wohnobjekt mit mehreren Mietern, so hat er für die Rechte und Pflichten einzustehen, die schon vor Kauf mit dem alten Vermieter bestanden haben.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.10.2013
Auch wenn der Mietvertrag eine Untervermietung verbietet, muss ein Vermieter einem Mieter mit Liquiditätsproblemen die Untervermietung eines Teils der Wohnung gestatten.
Amtsgericht München, Urteil vom 15.10.2013
Auch wenn der Mietvertrag eine Untervermietung verbietet, muss ein Vermieter einem Mieter mit Liquiditätsproblemen die Untervermietung eines Teils der Wohnung gestatten.
Amtsgericht München, Urteil vom 15.10.2013
 
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