Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Ein Anspruch auf die Umsatzsteuer entsteht bei Baumängeln erst mit der tatsächlichen Beseitigung der Schäden.
Oberlandesgericht München, Urteil vom 19.06.2008
Gibt ein Architekt eine fehlerhafte Auskunft über den Stand einer Baumaßnahme an die Bauherren und wird diese von den Bauherren auch an die finanzierende Bank weitergeleitet, so haftet er der Bank für einen entstandenen Schaden.
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 15.05.2008
Vertraut ein Bauherr auf den Bestand einer Baugenehmigung und entstehen ihm durch den Beginn der Bauarbeiten kosten, so kann ihm ein Schadensersatzanspruch gegen die Baubehörde zustehen, wenn sich die Baugenehmigung später als rechtswidrig herausstellt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.04.2008
Ist ihm die Erhaltung eines Denkmals nicht zumutbar, kann der Eigentümer die Übernahme durch die Gemeinde verlangen.
Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 07.04.2008
Das Jobcenter muss mietvertraglich vereinbarte Renovierungszuschläge übernehmen da diese zu den Unterkunftskosten zählen.
Bundessozialgericht, Urteil vom 19.03.2008
Die Ersatzansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.01.2008
Entstehen einem Hauseigentümer aufgrund einer zu Unrecht nicht erteilten Baugenehmigung Schäden, so hat ihm die betreffende Behörde diese Einbußen zu ersetzten.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.10.2007
Tilgungszahlungen für ein gewährtes Kautionsdarlehen dürfen durch das Jobcenter nicht in der Form ''eingetrieben'' werden, dass es einen monatlichen Betrag der Hartz-IV-Zahlungen einbehält.
Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 05.09.2007
Bei der Errichtung eines Neubaus hat der Eigentümer einen Anspruch auf den üblichen Standard, selbst wenn dieser höher liegt als es die gesetzlichen Bestimmungen vorsehen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.07.2007
Ist ein Bauunternehmer mit der Fertigstellung eines Objekts in Verzug geraten und Unterlässt er die Vorlage eines Bauzeitenplans, so muss er mit einem Rücktritt des Bauherrn leben, ohne das ihm eine Entschädigung zusteht.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 31.05.2007
 
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