Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Autovermietungsunternehmens, wonach eine Haftungsfreistellung, die gegen die Zahlung eines Entgeltes gewährt wird, nicht greift, wenn der Mieter nach einem Autounfall nicht die Polizei hinzuzieht und dies entsprechend ebenfalls in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt ist, ist unwirksam.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.04.2012
Überschreiten nach einem Kokainkonsum die Kokain-Grenzwerte die Grenzwerte des Tatbestandskatalogs der "Grenzwertkommission" so ist die Annahme einer absoluten Fahruntüchtigkeit nicht zwingend gerechtfertigt, weil es sich um analytische und nicht um normative Grenzwerte handelt.
Landgericht Berlin, Urteil vom 10.04.2012
Ereignet sich ein Auffahrunfall im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem vorhergehenden Spurwechsel, so liegt kein Anscheinsbeweis dafür vor, dass der Auffahrende den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat und ihn deshalb ein Verschulden an dem Auffahrunfall trifft.
Amtsgericht Neumünster, Urteil vom 29.03.2012
Nach einem Verkehrsunfall hat der Schädiger dem Geschädigten Schadensersatz zu leisten, indem entweder der Zustand hergestellt wird, der vor dem schädigenden Ereignis bestand, oder Ersatz in Geld geleistet wird.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.03.2012
Bei einem typischen Auffahrunfall spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der auffahrende Fahrer Unfallverursacher ist und den Auffahrunfall infolge zu hoher Geschwindigkeit, Unaufmerksamkeit oder eines fehlenden Sicherheitsabstands verursacht hat.
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 21.03.2012
Ereignet sich ein Verkehrsunfall mit der Folge, dass der Fahrer den Anschnallgurt löst, um das Fahrzeug zu verlassen und die Unfallstelle zu sichern, so kann ihm kein Mitverschulden wegen des Nichtangeschnalltseins zu Last gelegt werden, wenn ein zweiter Autofahrer in die Unfallstelle auffährt und sich dabei ein zweiter Unfall ereignet, bei dem die nichtangeschnallte Person nun erhebliche Verletzungen erleidet.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.02.2012
Auch das "Wegdrücken" eines Anrufs ist beim Autofahren untersagt und fällt unter den Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 09.02.2012
Eltern müssen ihr sechsjähriges Kind beim Fahrradfahren in einer Spielstraße nicht ununterbrochen beaufsichtigen.
Amtsfericht Mönchengladbach-Rheydt, Urteil vom 02.02.2012
Will sich der Halter eines Kraftfahrzeugs einer Festnahme durch die Polizei entziehen und flieht er deshalb mit seinem Kfz vor der Polizei und liefert sich mit dieser eine Verfolgungsfahrt, so haftet er auch für die Schäden, die an dem Polizeifahrzeug entstehen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 31.01.2012
Bei einem provozierten Unfall ist nicht zwangsläufig von einer konkreten Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen auszugehen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.01.2012
 
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