Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Das Gericht hat den Betroffenen vor der Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts persönlich anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von ihm zu verschaffen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.07.2019
Kontoinhaber eines Sparkontos ist derjenige, der Gläubiger der Bank werden soll.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.07.2019
Ein rechtlicher Vater kann seine Vaterschaft anfechten, wenn er nur als Vater gilt, weil er zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet war, nicht aber der leibliche Vater des Kindes ist.
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 17.07.2019
Die Unterbringung von psychisch kranken Personen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist eine staatliche Aufgabe, die der richterlichen Genehmigung bedarf.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 16.07.2019
Haben die Eltern eines gemeinsamen Kindes das Wechselmodell vereinbart und bezieht einer der Elternteile Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, so kann der Elternteil, der staatliche Transferleistungen bezieht, einen Alleinerziehendenmehrbedarf beim Jobcenter beantragen.
Bundessozialgericht, Urteil vom 11.07.2019
Vermietet die Eigentümerin einer Wohnung die von ihr gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten bewohnte Wohnung zur Hälfte an ihren Lebensgefährten, so liegt kein steuerrechtlich anzuerkennendes Mietverhältnis vor.
Finanzgericht Stuttgart, Urteil vom 06.07.2019
Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse kann ein Unterhaltsbedürftiger verlangen, wenn er Unterhaltsansprüche durchsetzen will, er die Informationen zur Geltendmachung seiner Rechte benötigt und er ohne eigenes Verschulden über die Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen nicht in Kenntnis ist und der Unterhaltspflichtige die begehrte Auskunft ohne Weiteres unproblematisch erteilen kann.
Bundesgeichtshof, Urteil vom 03.07.2019
In dem entschiedenen Fall beantragte die Klägerin Elterngeld.
Bundessozialgericht, Urteil vom 27.06.2019
Eine Haushaltsgemeinschaft kann auch vorliegen, wenn diese nicht in einer einzigen Wohnung vollzogen wird.
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 26.06.2019
Schwiegerelterliche Zuwendungen in Form von Geld zur Finanzierung einer gemeinsamen Immobilie, können von diesen gegebenenfalls nach einer Trennung zur Hälfte von dem Schwiegerkind zurückgefordert werden, wenn sich die Ehepartner alsbald nach der Zuwendung trennen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.06.2019
 
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