Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

Themengebiete

Kontakt
Föhr Emrich Fachanwälte
Karlstraße 3
88045 Friedrichshafen
 
07541-9532-0
 
info@foehremrich.de

Anfang | << | 14 15 16 17 18 [19] 20 21 22 23 24 | >> | Ende

Enkel und Urenkel zählen erbrechtlich auch zu den Abkömmlingen.
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 11.09.2019
Das Grundgesetz begründet einen Anspruch des Einzelnen auf effektiven Rechtsschutz, der gebietet, strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit zu klären.
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 06.09.2019
Bei der Berücksichtigung des Bedarfs für Unterkunft und Heizung ist von den tatsächlichen Aufwendungen auszugehen, die einem Hilfeempfänger staatlicher Transferleistungen anfallen.
Bundessozialgericht, Urteil vom 29.08.2019
Eine Ehe kann aufgehoben werden, wenn sie mit einem Minderjährigen geschlossen worden ist, der im Zeitpunkt der Eheschließung 16 Jahre alt war.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 28.08.2019
Ein Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit um einen ganzen Monat, mit dem Ziel der dauerhaften Freistellung im Ferienmonat August kann rechtsmissbräuchlich sein.
Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 27.08.2019
Das Kindergeld wird von dem Elternteil bezogen, bei dem das Kind lebt.
Kammergericht Berlin, Urteil vom 26.08.2019
Heimbewohner die wegen psychischer oder körperlicher Beeinträchtigungen in einem Heim untergebracht sind, können von dem Heimträger erwarten, dass er das Heim in der Weise ausgerichtet und organisiert hat, dass Schäden für die Heimbewohner nicht entstehen oder die Gefahr von eintretenden Schäden auf das Mindestmaß reduziert wird.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.08.2019
Der Verfahrensbevollmächtigte einer Partei muss alles ihm Zumutbare tun und veranlassen, damit die Frist zur Einlegung oder Begründung eines Rechtsmittels gewahrt wird.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.08.2019
Fällt ein Schüler während einer Klassenfahrt von seinem Bett und verletzt sich dadurch an den Zähnen, so stellt dies kein unfallversichertes Ereignis dar.
Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 13.08.2019
Das Grundgesetz garantiert den Eltern das Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder.
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 10.08.2019
 
fhfn-fdhf 2024-11-24 wid-83 drtm-bns 2024-11-24