Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Eine Beschwer ist Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.03.2017
Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt den Wohnungseigentümern und dem Verwalter sowie dem Verwaltungsbeirat soweit dieser bestellt ist.
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.03.2017
Der Vermieter kann sich zur Verteidigung seines Vermieterpfandrechts gegenüber Dritten darauf berufen, dass zugunsten des Besitzers einer Sache vermutet wird, dass er auch Eigentümer der Sache ist.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.03.2017
Hat ein Schuldner eine Wohnung nach einem Räumungsprozess geräumt und geräumt wieder an den Vermieter nebst aller zur Wohnung gehörender Schlüssel übergeben, so ist das Verfahren beendet.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.03.2017
Grundsätzlich kann ein Gewerberaummietverhältnis besondere Anforderungen an einen Mieter stellen, mithin kann in einem Gewerberaummietverhältnis wirksam vereinbart werden, dass die Gewerberäume einer Betriebspflicht unterliegen.
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 27.02.2017
Renoviert der Vermieter eine Wohnung aufwändig und stattet das Badezimmer mit hochwertigen Natursteinfliesen aus, so sind Absandungen und Flecken, die dadurch entstehen, dass der Mieter im Duschbereich Duschgele und Shampoos benutzt, nicht von diesem als Sachschaden zu ersetzen.
Amtsgericht Brandenburg, Urteil vom 24.02.2017
Fühlen sich Mieter in einem Mehrfamilienhaus durch ihre Mitmieter in der Form von Lärm belästigt und wollen aufgrund der Lärmbelästigungen gegen den Vermieter vorgehen oder die Miete mindern, so müssen sie zunächst den konkreten Sachmangel und die Art und Weise der Belästigung darlegen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.02.2017
Enthält ein Architektenvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingung die Klausel: "Wird der Architekt wegen eines Schadens am Bauwerk auf Schadensersatz in Geld in Anspruch genommen, kann er vom Bauherrn verlangen, dass ihm die Beseitigung des Schadens übertragen wird" ist eine solche Klausel wegen unbilliger Benachteiligung unwirksam.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.02.2017
Ist ein zu verkaufendes Hausgrundstück oder eine Eigentumswohnung mit einem oder mehreren Mardern befallen, so stellt dieses einen Sachmangel dar, den der Verkäufer einem Kaufinteressenten offenbaren muss, insbesondere, wenn dieser das Kaufobjekt zu Wohnzwecken nutzen will.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 13.02.2017
Ist bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und bei bebauten Grundstücken der normale Rohertrag des Steuergegenstandes um mehr als 50 Prozent gemindert und hat der Steuerschuldner die Minderung des Rohertrags nicht zu vertreten, so wird die Grundsteuer in Höhe von 25 Prozent erlassenSteht eine Wohnung leer und ist der Ertrag der Wohnung daher gemindert, so muss der Vermieter sich unter Umständen bemühen, die Wohnung wieder zu vermieten und diese daher entsprechend im Internet oder anderen Quellen anzubieten.
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.02.2017
 
fhfn-fdhf 2024-10-12 wid-87 drtm-bns 2024-10-12