Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Ein Anspruch besteht nur in seltenen Ausnahmefällen.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2018
Starke persönliche Differenzen können bei der Ernennung eines Ersatztestamentsvollstreckers eine Rolle spielen.
OLG Hamburg, Urteil vom 04.07.2018
Wann greift die Pflichtteilsklausel eines gemeinsamen Ehegattentestaments nach dem Tod eines Ehepartners? Das gemeinsame Ehegattentestament eines Ehepaares, indem sich beide wechselseitig als Alleinerben einsetzen, enthält eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel, wonach Kinder, die nach dem Tod des Erstversterbenden ihren Pflichtteil fordern, beim zweiten Erbfall von der Erbfolge ausgeschlossen sind und ebenfalls nur noch den Pflichtteil verlangen können.
OLG München, Urteil vom 12.06.2018
Was passiert, wenn ein Testament mit zwei unterschiedlichen Stiften verfasst wurde? Streichungen und Ergänzungen in einem eigenhändig geschriebenen Testament, die mit einem anderen Stift als der Rest des Textes vorgenommen wurden, sind grundsätzlich nicht unwirksam.
OLG München, Urteil vom 11.06.2018
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Nacherbenvermerk aus dem Grundbuch gelöscht werden? Im vorliegenden Fall hatte die Erblasserin ihr Testament unter der Bedingung errichtet, dass die Brüder der eingesetzten Erbin ihre Nacherben werden sollen, wenn sie einen zum Nachlass gehörenden Grundbesitz innerhalb von 20 Jahren nach dem Erbfall veräußern sollte.
OLG München, Urteil vom 23.05.2018
Der Bruder des Erblassers ist nicht beteiligtenfähig.
OLG Hamm, Urteil vom 18.05.2018
Das Testament ist anfechtbar.
OLG Stuttgart, Urteil vom 14.05.2018
Eine Betreuung kann trotz des Bestehens einer Vorsorgevollmacht notwendig sein.
BGH, Urteil vom 25.04.2018
Es ist nicht immer der genaue Wortlaut maßgeblich.
KG, Urteil vom 24.04.2018
In dem Erbscheinsantrag eines Dritten muss angegeben werden, ob der Erbe die Erbschaft angenommen hat.
KG, Urteil vom 23.04.2018
 
fhfn-fdhf 2024-10-12 wid-85 drtm-bns 2024-10-12