Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

Themengebiete

Kontakt
Föhr Emrich Fachanwälte
Karlstraße 3
88045 Friedrichshafen
 
07541-9532-0
 
info@foehremrich.de

Anfang | << | 2 3 4 5 6 [7] 8 9 10 11 12 | >> | Ende

Der Pflichtteilsberechtigte darf nicht in der Verfolgung und Durchsetzung seiner Pflichtteilsansprüche beschränkt werden.
OLG München, Urteil vom 25.10.2017
Der Nacherbe hat einen Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs.
OLG Nürnberg, Urteil vom 24.10.2017
Ob das Testament unwirksam wird, ist stets eine Einzelfallfrage.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.09.2017
Es können nur diejenigen Irrtümer eine Anfechtung rechtfertigen, die entscheidender Grund für den letzten Willen des Erblassers waren.
LG Dortmund, Urteil vom 22.09.2017
Im vorliegenden Fall zahlte die Rentenversicherung nach dem Tode des Versicherungsnehmers weiterhin drei Jahre seine Altersrente auf das gemeinsame Konto des Verstorbenen und seiner Ehefrau.
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.09.2017
Fehlerhaftes Testament muss durch Auslegung korrigiert werden.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.09.2017
Auch wenn nach Errichtung des notariellen Erbvertrages weitere privatschriftliche Testamente errichtet werden, darf das Grundbuchamt nicht ohne weiteres das Vorlegen eines Erbscheins verlangen.
OLG München, Urteil vom 18.09.2017
Ein Vertragserbe hat gegen seinen bevorzugten Bruder einen Herausgabeanspruch.
OLG Hamm, Urteil vom 14.09.2017
Lebensgefährtin des Erblassers muss Schenkungen in Höhe von 250.
OLG Hamm, Urteil vom 12.09.2017
Der Änderungsvorbehalt kann von einem Dritten abhängig gemacht werden.
OLG Bremen, Urteil vom 30.08.2017
 
fhfn-fdhf 2024-12-21 wid-85 drtm-bns 2024-12-21